Motorradführerschein und Auto-Führerscheinklassen: Deine Freiheit auf der Straße
Wenn wir den Wunsch haben, das Autofahren zu lernen, sind wir in der glücklichen Lage, die richtigen Ansprechpartner dafür zu sein. Unser umfangreiches Angebot umfasst verschiedene Führerscheinklassen, die individuell auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob wir den Klasse B Führerschein für PKW oder andere Klassen anstreben, bei uns sind wir in besten Händen. Unsere erfahrenen Fahrlehrer stehen uns mit Rat und Tat zur Seite und garantieren eine persönliche und individuelle Betreuung. Wir erlernen nicht nur die grundlegenden Fahrtechniken, sondern beschäftigen uns auch intensiv mit wichtigen Aspekten wie Sicherheit und Verkehrsanpassung. Mit unserer Unterstützung meistern wir die Herausforderungen des Straßenverkehrs im Handumdrehen.
Anhänger-Führerscheinklassen: Flexibilität für deinen Transport
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, einen Anhängerführerschein zu erwerben. Wenn wir bereits im Besitz eines Führerscheins sind und mit einem Anhänger fahren möchten, stellt dies den nächsten Schritt in unserer Mobilität dar. Wir vermitteln alle notwendigen Kenntnisse, um sicher und souverän mit einem Anhänger unterwegs zu sein. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Einheiten, in denen wir das Rangieren und die richtige Handhabung des Anhängers erlernen. Unsere kompetenten Fahrlehrer bereiten euch optimal auf die Prüfung vor, sodass wir schon bald unsere Fähigkeiten im Alltag nutzen können und somit unsere neue Flexibilität im Transportwesen erhöhen.
Fahrerlaubnisklassen: B und B197
Ein zentraler Bestandteil unserer Ausbildung ist das Verständnis der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, insbesondere Klasse B und B197. Bei der Schlüsselzahl 197 besteht die Möglichkeit, die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen. Voraussetzung dafür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie eine kleine, interne Prüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten. Wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgreich bestanden wird, dürfen wir dennoch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Darüber hinaus können bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B78, bei der kein Schaltfahrzeug gefahren werden darf, durch den Erwerb der Schaltkompetenz vom Straßenverkehrsamt in B197 geändert werden.